Beamtenanwärter und Beamte haben einen Anspruch auf Fürsorge durch Ihren Dienstherrn, auch Beihilfe genannt. Der Beihilfeträger übernimmt einen Teil der Gesundheitsaufwendungen des Beihilfeberechtigten. Der verbleibende Teil muss in Eigeninitiative privat abgesichert werden. Lassen Sie sich ausführlich und umfassend von einem Spezialisten beraten - UNS
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Die Beihilfe deckt nur einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall ab. Für die verbleibenden Aufwendungen bietet die private Krankenversicherung Ihnen als Beihilfeberechtigten und Ihren Angehörigen Tarife speziell für Beamte und für Beamtenanwärter.
Für Personen mit Beihilfeanspruch ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zwar möglich, jedoch geht dadurch der Anspruch auf Beihilfe verloren. In diesem Fall wird der Beitrag aufgrund Ihres Einkommens ermittelt. Diese Form der Versicherung ist wesentlich teurer als einen Restkostentarif bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen und bietet nur Kassenleistungen nach dem gesetzlichen Katalog. Lassen Sie sich von den Vorteilen der Beamtentarife überzeugen und fordern Sie noch heute Ihren Vergleich an – kostenlos und unverbindlich
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