Die Beamten in Deutschland sind nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterlegen und somit nicht zwingend in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Jedoch gibt es die Möglichkeit für Beamte, sich in der GVK (bspl. Beamtenkrankenkasse) zu versichern, doch die Beiträge richten sich weder nach dem Versicherungsbedarf noch nach dem Einkommen. Hinzu kommt, dass die Beamten den Höchstsatz in der GKV zahlen.
Von ihrem jeweiligen Arbeitgeber erhalten die Beamten eine Beihilfe zur Finanzierung der Krankheitskosten. Im Konkreten heißt das: Für Beamte, Soldaten und Berufsrichter und deren Ehepartner sowie Kinder ist die Beihilfe eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen.
Erstattet werden 50-80 % der Kosten, die Höhe richtet sich nach dem Familienstand und dem Bundes- bzw. Landesrecht. In Deutschland gibt es kein einheitliches Beihilferecht, die Beihilfe ist also von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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