Besteht Krankenversicherungspflicht für Beamte trotz Beihilfe ?
.Zitat aus der Begründung des Gesetzesentwurfs zur Gesundheitsreform
"Beihilfeberechtigte Personen, die über keine ergänzende Krankheitskostenvollversicherung über den von der Beihilfe nicht übernommenen Kostenteil verfügen, werden als Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall angesehen. Sie fallen unter die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sofern sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren."
Was ist eigentlich Beamtenbeihilfe?
Die Beamtenbeihilfe, wird auch als Beihilfeversicherung bezeichnet. Sie ist ein eigenes System der Krankenvorsorge. Der Staat als Arbeitgeber hat eine gewisse Fürsorgepflicht für seine Beamten. Er beteiligt sich daher als Dienstherr (z.B. Kommunal-, Bundes- oder Landesbehörde) mit der "Beihilfe" an den Krankheitskosten für diese.
Die Beihilfe wird in unterschiedlicher Höhe bewilligt. Sie prozentual bewilligt ist Personen bzw. Familienbezogen. Beispielsweise bestehen folgende Ansprüche.
Für ledige und verheiratete Beamte 50%.
Für Ehefrauen 70% und jedes Kind 80%.
Der Teil der nicht über die Beihilfe abgesichert ist, muss vom Versicherten über eine Private Karankenversicherung abgesichert werden. Hierbei helfen ihnen unsere Krankenversicherungsexperten gerne und finden für Sie den richtigen Zusatztarif
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